Bäderwesen Consulting I Dr. Birgit Mindl

Behördenmanagement

Behördenmanagement I Bäderwesen Consulting

Wir unterstützen Sie im Behördenmanagement, damit sie sich ihren Kernkompetenzen widmen können.

§ 82 b Prüfungen (§ 82 b GeWO 1994)

Der § 82b der Gewerbeordnung (GewO) 1994 verpflichtet jeden Inhaber einer genehmigungspflichtigen gewerblichen Betriebsanlage, diese in bestimmten Zeitabständen zu prüfen oder überprüfen zu lassen.
Die regelmäßige Kontrolle Ihrer Betriebsanlage bietet Ihnen einen guten Überblick über den Zustand Ihrer Anlage und somit Rechtssicherheit.

Risikoanalyse gemäß 15288-2

Wir erstellen für Sie Risikoanalysen für Ihren Wellnessbetrieb und Ihr Hallenbad bzw. Freibadanlage gemäß ÖNORM B 15288-2. Eine Risikoanalyse und -bewertung dient der Prüfung der Gefahren eines Schwimmbadbetriebes, die möglicherweise zu Personenschäden führen können.